Lichter, begrünter Innenhof einer Wohnsiedlung.
Gegründet 1948

Aus dem Mettfeld von 1948 wurden drei Siedlungen.

Die Baugenossenschaft Rosengarten wurde 1948 in der Siedlung Mettfeld gegründet – als gemeinnützige Genossenschaft im Sinne von Art. 828 ff. OR, auf unbeschränkte Dauer. 2025 hat sie ihre 77. Generalversammlung abgehalten.

Aus den ersten Häusern im Mettfeld sind über die Jahrzehnte drei Siedlungen mit 21 Liegenschaften geworden. Geblieben ist der Zweck: den Mitgliedern dauerhaft guten und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten – zu Selbstkosten, ohne Gewinnstreben.

Was uns leitet

  • 01

    Gemeinnützig

    Wir verfolgen keinen Gewinn. Überschüsse bleiben in der Genossenschaft und kommen den Wohnungen und Bewohner:innen zugute.

  • 02

    Kostenmiete

    Die Miete deckt Unterhalt, Verwaltung und Erneuerung – nicht mehr. So bleiben die Preise dauerhaft fair.

  • 03

    Sorgfalt

    Unsere Häuser sind in die Jahre gekommen und gut gepflegt. Wir unterhalten sie stetig statt sie zu verwerten.

  • 04

    Nachbarschaft

    Schulen, Kindergärten und Geschäfte sind nah. Unsere Siedlungen sind zum Wohnen gemacht, nicht zum Durchreisen.

Organe

Wer die Genossenschaft führt.

Gewählt an der 77. Generalversammlung vom 30. April 2025 für die Betriebsjahre 2025 / 2026.

  • Co-Präsidium

    • Karin Weber
    • Yvonne Zigerli
  • Verwaltung

    • Philipp Eymann
    • Patrick Weber
  • Revisionsstelle

    • Verex Treuhand AG

Mitglied werden

Mitwohnen heisst mitbestimmen.

Wer eine Wohnung der Genossenschaft mietet, wird in der Regel Mitglied und übernimmt mindestens drei Genossenschaftsanteile zu je CHF 100. So gehört die Genossenschaft denen, die in ihr wohnen – mit je einer Stimme an der Generalversammlung.

Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von höchstens CHF 500. Die vollständigen Statuten (Stand 30. April 2025) finden Sie auf dieser Website.